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   LSG Bayern, 27.07.2007 - L 7 AS 9/07   

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https://dejure.org/2007,29108
LSG Bayern, 27.07.2007 - L 7 AS 9/07 (https://dejure.org/2007,29108)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.07.2007 - L 7 AS 9/07 (https://dejure.org/2007,29108)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - L 7 AS 9/07 (https://dejure.org/2007,29108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Arbeitslosengeld (Alg) II bei Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2007 - L 7 AS 9/07
    Nach der Rechtsprechung sei eine eheähnliche Gemeinschaft die Verbindung zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts, wenn sie auf Dauer angelegt sei, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulasse und sich durch innere Bindung auszeichne, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner für einander begründe, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehe (vgl. BVerfGE 87, 234; BSG SozR 3-4100, § 19 Nr. 15 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 30.03.2007 - L 7 AS 326/06

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2007 - L 7 AS 9/07
    Dieser Umstand, nämlich die gemeinsame Gründung eines Wohnsitzes an einem für beide fremden Wohnort, stellt ein gewichtiges Indiz für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft, insbesondere dafür, dass diese Gemeinschaft auf Dauer angelegt war, dar (vgl. Urteil des Senats vom 30.03.2007, L 7 AS 326/06).
  • LSG Bayern, 25.01.2008 - L 7 AS 72/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehensgemeinschaft

    Bei einer Parallelwertung in der Laiensphäre hätte die Klägerin zu 1 gegenüber der Beklagten zumindest die Anknüpfungstatsachen offenbaren und Erkundigungen zur eheähnlichen Gemeinschaft einholen müssen (vgl. Senatsurteil vom 27.07.2007 - L 7 AS 9/07).
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